In der Regel sind Komposttoiletten nicht baugenehmigungspflichtig. Nach aktuellen Informationen benötigen die meisten Modelle aufgrund ihrer Größe und Struktur keine Genehmigung. Trenntoiletten fallen oft unter die genehmigungsfreien Bauvorhaben, da sie in der Regel keine großen umbauten Räume beanspruchen.
Wichtige Hinweise:
- Keine Baugenehmigung erforderlich: Unsere Biotoiletten haben sich als genehmigungsfrei erwiesen, und bisher hat keiner unserer Kunden eine Baugenehmigung für die Installation einer Komposttoilette benötigt.
- Unterschiedliche Regelungen je nach Region: In den meisten Bundesländern, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, sind Trockentoiletten aus baurechtlicher Sicht genehmigungsfrei.
Wenn Sie unsicher sind:
Es ist immer ratsam, mit der örtlichen Planungsbehörde Kontakt aufzunehmen, um sich über spezifische Anforderungen in Ihrer Region zu informieren. So können Missverständnisse und unerwartete Auflagen vermieden werden.